Definition der Bedürftigkeit
Das Angebot der Tafel Ostorode e.V. kann jeder Mensch in Anspruch nehmen, der staatliche Transferleistungen erhält wie
- Arbeitslosengeld II (SGB)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Einen Tafelausweis erhalten weiterhin Haushalte, deren gesamtes Nettoeinkommen nicht über folgenden Grenzen liegt:
- 1 Person 1.200,00€
- 2 Personen 1.500,00€
- jede weitere im Haushalt lebende Person plus 80,00€
Für die Ausstellung eines Tafelausweises benötigen wir den Nachweis der Bedürftigkeit (Landkreis Jobcenter), den aktuellen Rentenbescheid, BAföG Bescheid oder die aktuelle
Verdienstbescheinigung.
Osterode, den 17.03.2023