Definition der Bedürftigkeit

Das Angebot der Tafel Ostorode e.V. kann jeder Mensch in Anspruch nehmen, der staatliche Transferleistungen erhält wie

  • Arbeitslosengeld II (SGB)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Einen Tafelausweis erhalten weiterhin Haushalte, deren gesamtes Nettoeinkommen nicht über folgenden Grenzen liegt:

  • 1 Person         1.200,00€
  • 2 Personen     1.500,00€
  • jede weitere im Haushalt lebende Person plus 80,00€

Für die Ausstellung eines Tafelausweises benötigen wir den Nachweis der Bedürftigkeit (Landkreis Jobcenter), den aktuellen Rentenbescheid, BAföG Bescheid oder die aktuelle Verdienstbescheinigung.

 

Osterode, den 17.03.2023